Gesetze / Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1969
KonjAusglRV 1969§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1969
KonjAusglRV 1969Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.